API BEW

Beantragung von Eingliederungshilfe?

Der/ die volljährige Hilfesuchende und/oder eine Person des Vertrauens wendet sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst des zuständigen Bezirks.

Für Menschen in Tempelhof-Schöneberg:
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Rathausstr.27
12105 Berlin

Tel.: 90277-7575
Sprechzeiten:
Di.    9.00 - 12.00 Uhr
Do. 16.00 - 18.00 Uhr

Dort werden Sie zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Sollten Sie zu dem Personenkreis der Anspruchberechtigten gehören werden Sie später im Steuerungsgremium Psychiatrie (SgP) vorgestellt (erforderlich hierfür: Ihre Schweigepflichtsentbindung), oder Sie stellen sich selbst dort vor. Hier wird gemeinsam entschieden welche Form der Hilfe (BEW, Einzelfallhilfe, Tagesstätte, …) und welcher Anbieter für Sie hilfreich sein könnte. Der Bezirk verfügt über eine vielfältige Trägerlandschaft mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Angeboten, VertreterInnen dieser Träger sitzen ebenso im SgP wie VertreterInnen des Kostenträgers, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Kliniken. Selbstverständlich haben Ihre Wünsche maßgeblichen Einfluss auf die Art der Hilfe.

Hiernach sind eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Leistungserbringer (wenn sie nicht bereits im Vorfeld statt gefunden hat) und der Beginn der Hilfe möglich.

Anfangs müssen einige Formalitäten (Erstantrag, Anlage 4) erledigt werden, da der Kostenträger der Hilfe:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Teilhabefachdienst
Tempelhofer Damm 165
10820 Berlin
Tel: 90277-0
prüfen muss, inwiefern Sie einen Kostenbeitrag zur Hilfe leisten müssen. Grob lässt sich sagen, dass es eine Einkommensfreigrenze (doppelter Regelsatz zzgl. Miete) und eine Vermögensfreigrenze gibt. Die exakten Berechnungen erstellt nach Offenlegung Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation das Fallmanagement des Kostenträgers.

Sollten Ihnen einzelne Schritte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, bitten Sie um Unterstützung (Familie, Freunde, SpD, Krankenhaus, gesetzliche/r BetreuerIn, eingesetzter BEW-Träger).

Zu Beginn der Hilfe wird dann i.d.R. gemeinsam der "große Antrag" auf Eingliederungshilfe erstellt. Hierzu wird das gleiche Formular wie bei Beantragung anderer Sozialleistungen, bspw. Grundsicherung genutzt. Verwandte 1. Grades werden ggf. an den Kosten beteiligt, sofern deren Einkommensverhältnisse dies zulassen.

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen werden die Ziele der Unterstützung, Ihre Wünsche und Vorstellungen sowie deren Umsetzung ermittelt und schriftlich festgehalten.

Mit der Eingliederungshilfe bekommen Sie eine sehr persönliche und umfangreiche begleitende Unterstützung, mit der Sie Ihre Situation erheblich verbessern können.